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Fachanwalt für Familienrecht | ||
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Das Rechnen mit Indexzahlen |
A. Messung von Indexveränderungen in Punkten und Prozent |
Die Indexveränderung von einem Zeitpunkt zum anderen kann in Punkten oder in Prozent ausgedrückt werden. Die Indexentwicklung nach Punkten ergibt sich als Differenz zwischen dem neuen und dem alten Indexstand. Das Ergebnis ist je nach Wahl des Basisjahres unterschiedlich. Die Indexentwicklung in Prozent kann nach der Formel (neuer Indexstand - alter Indexstand) x 100 alter Indexstand berechnet werden. Das Ergebnis ist von der Wahl des Basisjahres unabhängig, wenn man von geringfügigen Rundungsdifferenzen absieht. Hierzu ein Beispiel: Die Steigerung eines Index von 102,2 auf 113,3 bedeutet eine Zunahme um 113,3 - 102,2 = 11,1 Punkten aber um (113,3 - 102,2) x 100 / 102,2 = 10,9 Prozent |
B. Die Indexzahlen erfahren Sie beim Statistikamt Nord, Steckelhörn 12, 20457 Hamburg Tel.: (040) 42831-0, Fax: (040) 42831-1700 Stand 04.06.2019. Alle Angaben ohne Gewähr |